Jenseits des Völkerrechts – Die sowjetische Schenkung der Krim an die Ukraine im Jahr 1954

Die Schenkung der Krim an die Ukraine im Jahr 1954 berücksichtigte an keinem Punkt die Verpflichtungen des internationalen Rechts und ist deshalb juristisch wertlos. Der ukrainische Staat übernahm nach seiner Sezession von der Sowjetunion das autoritäre Erbe und machte sich zum illegitimen Besitzer der Halbinsel. Seitdem kämpfte die Bevölkerung für ihre Unabhängigkeit und Eigenstaatlichkeit, bis zum Eintritt in die Russische Föderation.

Eine Analyse von Peter Reinert

In den ersten Gesprächsrunden der Friedensverhandlungen zwischen der Ukraine und Russland spielte auch die Halbinsel Krim eine Rolle. Moskau forderte von Kiew die Anerkennung der Krim als Mitglied der Russischen Föderation. Doch Kiew weigerte sich kategorisch, ein Territorium der Ukraine abzugeben. Ende März erklärte der Präsident Wladimir Selenskij, dass die Ergebnisse der Verhandlungen und territoriale Fragen nur durch ein nationales Referendum entschieden werden können. Gilt das für die Halbinsel Krim?

Die Krim-Frage und das Völkerrecht

Warum ist die Krim eigentlich Teil der Ukraine? Gehörte sie nicht schon immer zu Russland? Seit über 250 Jahren? Ja schon, doch 1954 hat der Generalsekretär der KPdSU, Nikita Chruschtschow, einen Teil des russischen souveränen Territoriums dem Staat Ukraine übergeben: die Krim.

Am 29. Februar 1954 dekretierte das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR die Übergabe der Krim an die Ukraine. War das ein völkerrechtlich legitimer Akt? Kann das Staatsoberhaupt eines Landes dem Staatsoberhaupt eines anderen Landes einen Teil des souveränen Staatsgebietes schenken?

Kann man ein Staatsgebiet einfach so verschenken?

Nach welchen völkerrechtlichen Prinzipien hat Chruschtchow die Krim „übergeben“? Haben die Bürger der Halbinsel damals darüber abgestimmt, ob sie damit einverstanden sind, sich von Russland zu trennen und Teil des ukrainischen Staatsgebietes zu werden? Haben sie die Krim daraufhin zu einem unabhängigen Staat erklärt, dessen Bürger den Anschluss an die Ukraine beantragten? – Nichts dergleichen ist geschehen!

Nach den Vorgaben des Völkerrechts muss eine Bevölkerung zur Abtrennung von einem bestehenden Staatsgebiet (oder von einer Staatenföderation) zumindest ihre Unabhängigkeit erklärenundeine Volksabstimmung  durchführen. Doch hier befindet sich das Recht auf Selbstbestimmung der Völker im Konflikt mit dem Recht auf Unteilbarkeit des souveränen nationalen Staatsgebietes. Denn:

„Gemäß Völkerrecht Kapitel 1, Artikel 2 und Kapitel 6, Artikel 73 und 73/b steht der Wille der Völker über politischen Interessen des Staates oder der Staaten.“

Die Unabhängigkeitsbestrebungen der Krim von der Ukraine

Die völkerrechtswidrige Anbindung der Krim an die Ukraine bei Nicht-Berücksichtigung des Bevölkerungswillens rechtfertigt den Begriff der Zwangsintegration in diesen Staat. Seit der Auflösung der Sowjetunion entzündete sich daran eine permanente und sich stetig zuspitzende Auseinandersetzung zwischen der Ukraine und der Krim, wobei letztere in wechselhaften Schritten eine Loslösung von der Ukraine und eine erneute Anbindung an die Russische Föderation bei Anerkennung der Eigenstaatlichkeit anstrebte. Sie bereitete dieses Ziel mit mehreren völkerrechtlichen Schritten vor:

Das Referendum vom 20. Januar 1991 für eine Autonome Republik im Bund der Staaten der Sowjetunion

Dieses Referendum der Krimbevölkerung beendete formal die Etappe der illegalen Schenkungssituation an die Ukraine, denn sein völkerrechtliches Gewicht beseitigt einen willkürlichen Verwaltungsakt. Auch dieser Vorgang verdeutlicht, dass die Krim-Bevölkerung schon seit langem aus der Zwangsintegration in die Ukraine ausbrechen wollte.

Im Jahre 1992 verabschiedete die Krim eine Verfassung der Eigenstaatlichkeit

Auf Druck der Ukraine musste diese Verfassung wenig später jedoch wieder zurückgenommen werden. Als Kompromisslösung erhielt die Krim dann den Status der einzigen autonomen Republik im Rahmen des ukrainischen Staates. Dieser Autonomie-Status wurde seitens der Krim-Bevölkerung als weitgehende Souveränität verstanden. In den darauffolgenden Jahren gab es mehrfach Konflikte um die Ausgestaltung des Autonomiestatus mit Kiew, in deren Verlauf die Bewohner der Halbinsel erneut die Verfassung von 1992 und damit die Unabhängigkeit forderten. Die Krim-Bevölkerung widersetzte sich dem Zwang zur Unterordnung unter die ukrainische Rechtsprechung und forderte die Anerkennung eigener Wahlen.

1994 stimmte die Krim in einer Volksabstimmung für eine erweiterte Autonomie und die Verfassung von 1992

Die Regierung und das Parlament in Kiew haben solche Schritte stets für verfassungswidrig erklärt und drohten auch mit dem Entzug des Autonomiestatus. Immerhin: Vor wenigen Tagen hat der heutige Präsident der Ukraine, Wladimir Selenskij, darauf hingewiesen, dass die Krim einen Autonomiestatus hatte.

2014 stimmten 96,77 Prozent der Krim-Bevölkerung gegen einen Verbleib in der Ukraine und für eine Angliederung an die Russische Föderation

Das überwältigende Ergebnis ist Ausdruck eines langjährigen, gewaltlosen Kampfes der Menschen auf der Krim für ihre Unabhängigkeit von der Ukraine, für ihre Autonomie und Eigenstaatlichkeit. Die Geschichte ihres Widerstands ist der Beweis dafür, dass das Referendum unabhängig von einem russischen oder sonstigen äußeren Einfluss zustande kam.

Auch die Ukraine nutzte das Instrument des Referendums zur Abtrennung von der Sowjetunion

Die Ukraine vollzog elf Monate nach dem ersten Referendum der Krim am 1. Dezember 1991 ein eigenes Referendum zur Loslösung von der Sowjetunion. Daran wird deutlich, dass die Ukraine die völkerrechtliche Bedeutung einer Volksabstimmung für eine territoriale Loslösung sehr wohl für sich instrumentalisierte, wenn das ihren Interessen entsprach. Die vorherige – einseitige – Unabhängigkeitserklärung und dieses Referendum der Ukraine bedeuteten die größte territoriale Sezession in der Geschichte Osteuropas und die faktische Auflösung der Sowjetunion, deren Verfassung Kiew bei diesem Vorgang bewusst gebrochen hat. Damit basiert die moderne Staatsgründung der Ukraine auf einem rechtlichen Modus, den sie bis heute der Krim verweigert.

Da die Ukraine für die eigene  Abtrennung vom damaligen Zentralstaat (der Sowjetunion) ohne dessen Zustimmung eine Unabhängigkeitserklärung und ein Referendum als legales und legitimes Instrument anwendete, muss sie das gleiche Vorgehen auch für die Unabhängigkeit der Krim akzeptieren – gemäß dem internationalen Recht.

Kein Völkergewohnheitsrecht

Aufgrund der zahlreichen Unabhängigkeitsbestrebungen der Krim zur Loslösung von der Ukraine seit 1991 konnte sich kein Völkergewohnheitsrecht  im Sinne der von beiden Seiten akzeptierten faktischen Verhältnisse entwickeln. Das Gewohnheitsrecht hätte den heutigen Gebietsanspruch der Ukraine unter diesem Gesichtspunkt rechtfertigen können. Für die Jahre des „Stillhaltens“ der Krim-Bevölkerung während der Zeit der Sowjetunion gelten sicher die gleichen Gründe wie im Falle der Ukraine selbst, die erst elf  Monate nach der Krim ihre Sezession mit einem Referendum durchsetzte. Die Ukraine hätte sicher weder ein Völkergewohnheitsrecht für ihre Zugehörigkeit zur Sowjetunion akzeptiert, noch deshalb auf ihre Loslösung verzichtet.

Die einseitige Unabhängigkeitserklärung im Völkerrecht

Am 11. März 2014 rief das gewählte Parlament der Halbinsel die Republik Krim als souveränen und von der Ukraine unabhängigen Staat aus und stimmte erneut für eine eigene Verfassung – ohne Erlaubnis der Zentralregierung in Kiew. Am 19. März wurde ein Referendum durchgeführt. Damit verwirklichte die Krim-Bevölkerung den bereits in seiner Verfassung von 1992 zum Ausdruck gebrachten kollektiven Wunsch nach Eigenstaatlichkeit. Zum Zeitpunkt der Unabhängigkeitserklärung bestand schon seit über 20 Jahren eine staatliche Infrastruktur.

Die zu diesem Zeitpunkt existierende Zentralregierung in Kiew war jedoch nicht durch demokratische Wahlen legitimiert, sondern durch einen gewaltsamen Putsch an die Macht gekommen. Insofern hatten die Institutionen der Krim in diesem historischen Augenblick keinen legalen Ansprechpartner in der Rolle der Zentralregierung zur Verfügung.

Der Präzedenzfall Kosovo

Die einseitige Unabhängigkeitserklärung ohne Zustimmung des Zentralstaates ist ein im Völkerrecht umstrittenes Thema. Das kritikwürdige Gutachten des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag vom 22. Juli 2010 zur einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo hat allerdings einen Präzedenzfall geschaffen, der das Tor für Nachahmungen öffnete. Wenn zudem über 80 Staaten aufgrund politischer Interessen die einseitige Sezession des Kosovo anerkannten – die auf weitaus weniger soliden historischen Grundlagen beruhte als die der Krim –, dann haben sie dadurch auch eine Legitimation für die Krim und weitere Sezessionen auf der Welt geschaffen. Es gibt im Völkerrecht keine zweierlei Maßstäbe für die gleiche Thematik.

Der Vorwurf der russischen Annexion der Krim war und ist falsch

Auf der Krim ereigneten sich eine Unabhängigkeitserklärung, ein Referendum, eine Sezession und ein Beitritt zu einer Staatenunion. Das schließt eine Annexion aus, die nur bei einer mit militärischer Gewalt vollzogenen Landnahme durch einen fremden Staat besteht. Auch wenn die gewählte Regierung der Krim 2014 rechtswidrig (gegen die Verfassung der Ukraine) handelte, entsteht laut Völkerrecht dadurch keine Annexion, wie sie der Westen seitdem Russland kategorisch anlastet. Der Verfassungsbruch indes ist demjenigen der Ukraine bei ihrer Sezession und Neugründung durchaus ebenbürtig.

Die russische Militärpräsenz außerhalb des gepachteten Marinehafens von Sewastopol an den Tagen des Referendums

Zitat: „Die Zwangswirkung der russischen Militärpräsenz bezog sich weder auf die Erklärung der Unabhängigkeit, noch auf das nachfolgende Referendum. Sie sicherte die Möglichkeit des Stattfindens dieserEreignisseauf deren Ausgang nahm und hatte sie (aber) keinen Einfluss. Adressaten der Gewaltandrohung waren nicht die Bürger oder das Parlament der Krim, sondern die Soldaten der ukrainischen Armee. Das ist der Grund, warum die russischen Streitkräfte die ukrainischen Kasernen blockiert und nicht etwa die Abstimmungslokale überwacht haben. Was so verhindert wurde, war ein militärisches Eingreifen des Zentralstaats zur Unterbindung der Sezession.“

Dieses Vorgehenrechtfertigt nicht den Begriff der Annexion. In keinem Fall kam es zu Gewaltakten zwischen den ukrainischen und russischen Soldaten. Wobei angemerkt sei, dass von den 18.000 auf der Krim stationierten ukrainischen Soldaten im Verlauf des Sezessionsprozesses 13.500 sich der russischen Armee anschlossen und nur 4.500 ihr freies Geleit in die Ukraine wahrnahmen.

Schlussfolgerungen

Alle juristischen und politischen Faktoren deuten in die gleiche Richtung: Die Halbinsel Krim war unter völkerrechtlichen Standards kein Teil des Staatsgebietes der Ukraine. Nach internationalem Recht war die sowjetische Schenkung der Krim an die Ukraine ein illegaler Akt – daran ist nicht zu rütteln.

Die westliche Welt, die im Kalten Krieg jahrzehntelang das System der Sowjetunion anprangerte, hat es bis heute geflissentlich versäumt, nach deren Auflösung solche ideologisch motivierten Relikte wie die Krim-Schenkung korrekt zu bewerten und entsprechend für illegal zu erklären. Wenn es zupass kommt, wie in diesem Fall, bescheinigt man der Sowjetunion auch im Nachhinein noch völkerrechtsmäßiges Handeln.

Alles in allem ist festzuhalten, dass die Bevölkerung der Krim und ihre staatlichen Institutionen die vorgeschriebenen Bedingungen des Völkerrechts für ihre Unabhängigkeit von der Ukraine erfüllt haben – obwohl sie nicht dazu verpflichtet gewesen wären. Denn diese Unabhängigkeit hat einen jahrhundertelangen Bestand und wurde auch nicht durch politische Scheinveräußerungen unterbrochen oder verändert. Das wissen alle Experten in Völkerrecht – in Kiew, Berlin, Brüssel und Washington.

Der Westen produzierte auf dieser Grundlage eine gigantische politische und historische Fälschung für eine irregeführte Welt, die heute Teil eines Krieges ist.

Insofern kann die Ukraine weder einen Teil ihres Territoriums abgeben, der ihr nie gehörte, noch hat es eine rechtliche Relevanz, ob sie die Unabhängigkeit  und den Eintritt der Krim in die Russische Föderation anerkennt. Allerdings wäre dieses Eingeständnis politisch von enormer Bedeutung, um den anti-russischen Hasspredigern den Wind aus den Segeln zu nehmen.

EXPLOSIVE Lancet-Publikation: SARS-CoV-2 ist ein fehlerhaftes Computer-Modell! — legitim

haluise

Die wissenschaftliche Abhandlung „The Lancet Respiratory Medicine: Role of exosomes in false-positive covid-19 PCR“ befasst sich im Kern mit der Rolle der Exosomen im Zusammenhang mit falsch positiven PCR-Testergebnissen. Die Forscher rechnen relativ streng mit den verfälschten Statistiken ab und bestätigen vieles, was von alternativen Medien und kritischen Wissenschaftlern bereits aufgedeckt wurde.

Anmerkung: Die Funktion der Exosomen wurde bislang nur wenig erforscht. Sie wird von der Schulmedizin jedoch als vielversprechend beschrieben. Exosomen werden von kranken Zellen ausgesondert. Sie dienen der zellulären Kommunikation und als Transportvehikel für Toxine und Abfallstoffe. (vgl. Cellular and Molecular Life Science). 2003 wurde der renommierte Johns Hopkins Professor und AIDS-Forscher, James Hildreth, im JCB wie folgt zitiert: „Das Virus ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Exosom.“ Auf Basis dieser Befunde stellte der US-amerikanische Arzt und Forscher, Dr. Andrew Kaufman, die These auf, dass der PCR-Test nicht auf Viren, sondern auf Exosomen testet…

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Impfpflicht – die totalitäre Überwältigung des Menschen

FASSADENKRATZER

Die am 17. März 2022 im deutschen Bundestag stattfindende erste Lesung eines Gesetzentwurfes über eine allgemeine Impfpflicht hat bereits eine ganze Reihe offene und direkte Briefe an die Bundestags-Abgeordneten hervorgerufen, in denen vielfältig treffende rechtliche und medizinische Argumente gegen die Berechtigung einer Impfpflicht vorgebracht werden. Die wesentliche Bedeutung der Impfpflicht liegt jedoch – und das darf bei allen Argumentationen im Details nicht aus dem Auge verloren werden – im Einbruch eines neuen totalitären Denkens in eine als Demokratie firmierte Staatsform, die auf unveräußerlichen individuellen Menschenrechten beruhen soll.

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Irgendwann platzt der Kragen: Wie weit reicht die Geduld der Russlanddeutschen?

Spätaussiedler und andere aus Russland stammende Migranten sind derzeit in Deutschland bislang ungekannten Anfeindungen und Diskriminierung ausgesetzt. Die Sanktionen der EU und der Bundesregierung treffen nicht Wladimir Putin, sie treffen einfache Menschen, darunter auch vier bis fünf Millionen deutscher Staatsangehöriger. Wie lange kann das gut gehen?

Von Anton Gentzen 

Am Sonntag, dem 27. Februar 2022, um 15.00 Uhr schloss Deutschland den Luftraum für die russische zivile Luftfahrt. Russland reagierte ohne Verzögerung spiegelbildlich. Nun gibt es, erstmals seit Aufnahme der zivilen Luftfahrt in der Nachkriegszeit, keine direkte Flugverbindung zwischen Berlin und Moskau mehr. Es gibt überhaupt keine direkte Flugverbindung zwischen einer deutschen und einer russischen Stadt.

Möglicherweise entdecken die chinesischen Fluggesellschaften darin bald eine lukrative Marktlücke und bieten Flüge von China nach Deutschland mit Zwischenlandung in Moskau an. Noch ist es nicht so weit. Die derzeit einzige Möglichkeit, von Berlin nach Moskau zu gelangen, ist ein Flug mit Air Serbia. Zeitfaktor – sechs Stunden mit Umsteigen in Belgrad, Kosten über 700 Euro. Das ist doppelt so lang und dreimal so teuer wie vor dem 27. Februar.

Übrigens, eine Zugfahrt ist auch keine Alternative, denn die Russischen Staatseisenbahnen stehen ebenfalls unter EU-Sanktionen. 

Und das ist nur ein Beispiel für die Hindernisse, die Deutschland derzeit zwischen den russischen und seinen eigenen Staatsangehörigen, die in gewolltem oder notwendigem Austausch mit dem größten Land Europas stehen, künstlich errichtet. Schwierigkeiten bei den Überweisungen, bei der Versendung von Paketen und Post, beim Empfang von Informationen – wen trifft das alles wohl? Putin?  

Wer den derzeitigen hektischen und vielfach selbstschädigenden Sanktionsaktivismus in Deutschland und Europa beobachtet, der nur selten die wirklich Verantwortlichen, in jedem Fall aber Millionen von Menschen trifft, die jedenfalls nicht unmittelbar für die russische militärische Intervention in der Ukraine verantwortlich sind, sollte an die Tage zurückdenken, als die USA völkerrechtswidrig den Irak überfielen. Gab es damals diese orchestrierte Entrüstung, Demonstrationen mit hunderttausenden Teilnehmern? Eine Sanktion gegen die USA oder zumindest ein Sanktiönchen? 

Nein, nichts dergleichen. Und das bei keinem der völkerrechtswidrigen Kriege, die die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten jemals angezettelt haben. Ganz im Gegenteil machten sich damals deutsche Völkerrechtler und die deutschen Redaktionsstuben daran, das Völkerrecht umzuschreiben, ein „Recht auf präventiven Erstschlag“ zu erfinden und das brüchige Gefüge auf vielfache Weise zu pervertieren, um das Handeln Amerikas zu rechtfertigen. 

Mehr noch: Sogar unter den wenigen, die damals in Deutschland auf die Straße gingen und protestierten, hatte niemand auch nur an die Möglichkeit von Konsequenzen gedacht, die derart tiefe Einschnitte in das Leben einfacher Amerikaner und der mit den USA verbundenen Deutschen erzeugen würden. Abschaltung amerikanischer Sender? Einstellung des Flugverkehrs? Boykott amerikanischer Musiker, Kulturschaffender, Sportler und Katzen? Unvorstellbar. Damals wie heute. 

Und zwar zu Recht unvorstellbar, denn es gehört zu den Grundlagen eines humanistischen Rechtsverständnisses, dass niemand im Wege kollektiver Schuld für etwas büßen muss, das er nicht getan hat. Kein Bürger, kein Mensch soll für das Handeln „seines“ Staates haften. Das war lange Zeit Konsens in der Rechts- und Völkerrechtslehre, nun stehen die Damen und Herren Professoren offensichtlich wieder bereit, die Lehrbücher der politischen Opportunität anzupassen.  

In Deutschland leben vier bis fünf Millionen Spätaussiedler, sogenannte Russlanddeutsche, und nochmal ein bis zwei Millionen sonstige Migranten aus der ehemaligen Sowjetunion. Ziehen wir da ein bis zwei Millionen Migranten aus der Ukraine ab, sind immer noch vier bis fünf Millionen Menschen in ihrer Lebensgestaltung vom deutschen Sanktionschauvinismus betroffen. Ja, auch die Spätaussiedler, die aus Kasachstan zuwanderten, haben von jetzt an längere und unbequemere Wege in Kauf zu nehmen, wollen sie ihre Freunde und Verwandten in der alten Heimat besuchen oder geschäftliche Kontakte dorthin aufrechterhalten.

Diese vier bis fünf Millionen Menschen leben seit Jahrzehnten hier, arbeiten und zahlen Steuern. Sie sind gewöhnlich still und leise, der deutsche Chauvinismus akzeptiert sie als Dienstleister und Diener, als zuverlässige und anspruchslose Arbeiter, in der Regel auch als Nachbarn. Sobald sie aber versuchen in diesem Land und über dessen Politik mitzureden, kommen Sprüche wie „Warum lebst du hier und nicht bei deinem Putin? Geh doch rüber.“ Und das ist noch die harmlose Variante. 

Die Spätaussiedler haben bis heute, obwohl alle deutsche Staatsbürger sind, keine adäquate Vertretung in der Politik. Sie machen locker fünf Prozent der Wähler aus, und doch gab es lange Zeit nur einen einzigen Bundestagsabgeordneten aus ihren Reihen, und auch heute reichen die Finger einer Hand, um die Aussiedler im Bundestag abzuzählen. Jede andere Migrantengruppe wird in den Parteien von den Grünen bis zur CDU gefördert, für die Spätaussiedler gelten andere, eben chauvinistische und herablassende Maßstäbe in allen deutschen Parteien.

Zu all dem haben sie geschwiegen. Nur einmal regte sich etwas wie Protest und den Schrecken darüber fühlen der deutsche Mainstream und die deutschen Eliten bis heute in den Knochen. Das Feuer konnte damals schnell gelöscht werden, zumal auch der Anlass sich bald als fragwürdig herausstellte. Doch der Anlass war nur der Funken, der den Kessel mit dem über Jahre gewachsenen Unmut fast zur Explosion brachte. Das explosive Gemisch wartet auf einen neuen Funken.

Jetzt treffen die Sanktionen die Kernbereiche des Lebens. Spätaussiedler und andere aus Russland stammende Migranten möchten nach Russland fliegen können, wann immer es ihnen in den Sinn kommt. Sie möchten ihre Verwandten und Freunde hier als Gäste empfangen dürfen. Sie möchten ihre Heimatsender sehen und hören. Ohne Zensur aus Berlin oder Brüssel. Viele von ihnen verdienen ihren Lebensunterhalt mit Handelsbeziehungen zwischen Russland und Deutschland und möchten diese weiter ungestört ausüben.

Letztlich möchten sie schlicht nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden. Was sich die Politik bei den Amerikanern in der Stunde des nordatlantischen Unrechts nicht getraut hat, sollte sie auch anderen niemals antun. Jede Ungleichbehandlung reißt Wunden auf. Russlandstämmige wissen bestens, wohin die deutsche Neigung, Menschen und Völker in „Güteklassen“ einzuteilen, schon mal geführt hat.   

Die Geduld nähert sich dem Ende. Keiner weiß, wann die Quantität der Demütigungen in die Qualität des Aufstandes umschlägt, so gut sind die soziodynamischen Prozesse noch nicht erforscht. Es wäre aber ein fataler Fehler zu bezweifeln, dass der Tag früher oder später kommt, an dem der Kragen platzt.

Bundesbank-Präsident Jens Weidmann wirft hin

Habe die Ehre… Verlassen die Ratten nun das sinkende Schiff oder plagt die eine oder andere Person das Gewissen?

Es stellen sich Fragen über Fragen warum alles so ist wie es ist. Meine Wenigkeit weiß nur eines. Es ist nicht gut für unser Land was hier momentan abgeht. Herr Weidmann war für mich quasi ein Manifest der Deutschen Finanzen, wenn man ihm denn die Freiheit gewährt hätte im Sinne der noch denkfähigen Bürger entscheiden zu dürfen.

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Will Armin Laschet die AfD-Wähler nun schon erstechen?

Ein Artikel von Judith De-Gavilanes

laschet

Beim Saarbrücker JU-Deutschlandtag am Samstag erntete NRW-Ministerpräsident Armin Laschet stürmischen Applaus für seinen Aufruf, die AfD „bis aufs Messer zu bekämpfen“. Ausgerechnet Jene, die sonst keine Gelegenheit auslassen, sich über „Hate-Speech“ aufzuregen und der AfD eine angebliche „gewalttätige“ Sprache vorzuwerfen, greifen – ob unüberlegt oder mit Bedacht – zu einer mehr als fragwürdigen Wortwahl, die tief blicken lässt.

Es besteht kein Zweifel: Wenn Beatrix von Storch, Alice Weidel oder gar ein Vertreter des rechtskonservativen „Flügels“ eine solche Metapher gebraucht hätte, wäre der öffentliche Aufschrei riesig gewesen. Wenn aber ein Spitzenpolitiker der Union im Kampf gegen den politischen Gegner sogar Messer für die Waffen der Wahl hält, ist das natürlich ein zulässiges, tiefdemokratisches Vokabular. Was Laschet im Anschluss an sein Messerzitat nachschob, machte es nicht besser:

„Klare Sprache, kurze Sätze, markante Botschaften – dann werden wir die AfD vertreiben“. Also Gewaltappelle und griffige Parolen? Genau das lastet das Polit-Establishment ansonsten immerzu den Populisten an. Doch Hetze ist anscheinend keine Hetze, wenn sie sich gegen Hetzer richtet. Das ist die Logik Laschets. Linke Medien wie die „Zeit“ fanden wohl auch deshalb nichts Verwerfliches an Laschets Entgleisung.

In Zeiten, in denen Messerangriffe zum Alltag auf deutschen Straßen gehören und einen beängstigenden Blutzoll fordern, kann sich keiner damit herausreden, der „Kampf bis aufs Messer“ wäre eine bloße Floskel. Wer hier die wahre Eskalation der politischen Auseinandersetzung betreibt, wer hier wirklich den Boden des demokratischen Diskurses verlässt und subtil zur Gewalt aufruft, liegt auf der Hand.

Läutet Asselborn (eu) den 3. Weltkrieg ein?

Die Kellerassel namens Jean Asselborn (eu) läutet die Glocken zum großen Krieg. Es ist eine Sauerei was der Vollpfosten von sich gibt… und dazu noch brandgefährlich.

Die Assel sagte wörtlich: >Stellen Sie sich vor, Syrien oder Alliierte von Syrien schlagen zurück und greifen die Türkei an.< Weiterhin:
>Ich habe Nato-Mitglied gesagt, dann sage ich auch Artikel 5. Das heißt, der Beistandspakt besteht. Auf Deutsch heißt das, dass alle Nato-Länder, wenn die Türkei angegriffen würde, dann einspringen müssten, um der Türkei zu helfen.<
Die Assel bezieht sich also auf den Nordatlantikvertrag von 1949. Genauer gesagt auf den Artikel 5. Zitat:
>Die vertragschließenden Staaten sind darüber einig, daß ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle betrachtet werden wird, und infolgedessen kommen sie überein, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jeder von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen anerkannten Rechts zur persönlichen oder gemeinsamen Selbstverteidigung den Vertragsstaat oder die Vertragsstaaten, die angegriffen werden, unterstützen wird, indem jeder von ihnen für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Vertragsstaaten diejenigen Maßnahmen unter Einschluß der Verwendung bewaffneter Kräfte ergreift, die er für notwendig erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebietes wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.

Jeder derartige bewaffnete Angriff und alle als dessen Ergebnis ergriffenen Maßnahmen sollen dem Sicherheitsrat unverzüglich gemeldet werden. Diese Maßnahmen sind zu beenden, sobald der Sicherheitsrat die zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung des Völkerfriedens und der internationalen Sicherheit notwendigen Maßnahmen getroffen hat.<

…………………………………………………….

Dabei lässt die Assel die UN-Charta völlig außer acht in der bei Artikel 2, Absatz 4 folgendes steht. Zitat:
>Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.<
……………………………………………………
Was die Türkei hier vollführt ist nichts anderes als ein Angriffskrieg gegen Syrien. Bei einem Angriff auf ein fremdes Territorium verfügt der Artikel 5 des NATO-Vertrages über keinerlei Gültigkeit… außer die syrische Armee schießt zum Beispiel eine Rakete ab die auf türkischem Boden landet.
So zumindest laut der Assel. Jedoch auch das ist nicht richtig da die Türkei einen Angriffskrieg gegen Syrien auf syrischem Boden begonnen hat. Somit ist in keinerlei Hinsicht ein Nato-Bündnisfall gegeben. Zur Erinnerung… Der Nordatlantikvertrag bezieht sich auf den VERTEIDIGUNGSFALL und nicht auf einen ANGRIFFSKRIEG.
Ein Angreifer kann in keinem Fall den NATO-Verteidigungsfall ausrufen wenn ihm mit gleicher Münze geantwortet wird. Außer es ist der kleine Sultan vom Bosporus der gegenüber des mafiösen Konstruktes namens eu eine absolute Narrenfreiheit genießt. Warum? Das wissen wir alle…
Quellen:

Erdowahns Kampf FÜR den IS

Ein Artikel von Judith De-Gavilanes

Erdogan’s Armee bombt IS-Kämpfer aus kurdischen Gefängnissen frei – und türkischstämmigen suppi-integrierte „Deutsche“ bejubeln ihren Präsidenten und solidarisieren sich mit den Invasoren. Deutschland ist einmal mehr blamiert – auf allen Ebenen. Merkel fordert Erdogan verzagt zum Ende der Invasion auf – aber weiß ganz genau: Eine falsche Geste, ein Wort zuviel – und Erdogan öffnet die Schleusen.

Bei bloßer Lockerung der Grenzventile kann er 3.6 Millionen Syrer Richtung EU in Marsch setzen kann – womit er vor allem Deutschland ins völlige Chaos stürzen würde. Erdogan hat Merkel an den Eiern.

Und der NATO-Partner tat bei seinem Einmarsch exakt das, wovor die Peshmerga den Westen immer gewarnt hatten: Wie schon beim türkischen Einmarsch in Afrin im März 2018 kooperiert die türkische Armee mit islamistischen Terrorbanden. Dazu passt, dass „versehentlich“ kurdische IS-Gefangene am Wochenende freigebombt wurden – Angehörige jener Greuel-Soldateska also, die von den Kurden in heldenhaftem Kampf zuvor besiegten worden waren.

In der Stadt Kamischli an der türkisch-syrischen Grenze sollen am Freitag fünf IS-Kämpfer aus einem Gefängnis ausgebrochen sein, als in der Umgebung türkische Granaten niedergingen. Nun werden – mit türkischer Billigung – dieselben Dschihadisten ein weiteres Mal auf die Menschheit losgelassen.

Und als Hauptzielland von Flüchtlingen und Drehscheibe islamischer Untergrundorganisationen wird die Deutschland auch diesmal wieder, früher oder später, Operationsgebiet dieser Gefährder werden. Ist dies womöglich gar Kalkül Erdogans – die Destabilisierung Europas durch noch mehr IS-Terror? Mehr noch: Da ja immer mehr Muslime, auch türkischstämmige, in der Bundeswehr dienen – für wen würden diese im Ernstfall kämpfen? Soviel zur Sicherheit Deutschlands.

Und damit nicht genug, zeigen die gerade erst an Fahrt aufnehmenden, militanten Konflikte zwischen Kurden und Türken, die hier von kurdisch- und türkischstämmigen „Deutschen“ ausgetragen werden, wie rundum gescheitert die deutsche Ausländer- und Migrationspolitik seit Jahrzehnten ist:

Selbst unter Abkömmlingen in dritter Generation der einst aus der Türkei gekommenen Gastarbeiter brechen uralte nationale und ethnische Konflikte wieder auf. Diese „Deutschen“ besinnen sich nicht nur auf ihre „Wurzeln“, sondern zeigen, für wen wirklich ihr Herz schlägt – und dass sie eben nicht hier, in Deutschland zuhause sind.

Dass zwei deutsche Nationalspieler, Ilkay Gündogan und Emre Can, auf Instagram ein Foto des in Deutschland geborenen türkischen Nationalspielers Cenk Tosun beim 1:0 gegen Albanien likte, auf dem dieser mit anderen Spielern der türkischen Nationalelf salutiert, was er mit dem Spruch „Für unsere Nation, vor allem für jene, die für unser Land ihr Leben riskieren!“ kommentierte, ist beinahe noch symptomatischer als Mesut Özils Hymnenverweigerung.

Hier sozialisierte, angeblich top-integrierte „Deutsche mit Migrationshintergrund“ beweisen ihre Empfänglichkeit für aggressiven, völkischen Nationalismus, für eine Blut-und-Boden-Ideologie und aggressive Eroberungspolitik des Erdogan-Regimes. Dass Can und Gündogan nach Bekanntwerden der Likes und mit erstem Aufbrausen des Shitstorms ihre Sympathiebekundung auf Instagram wieder zurückzogen, ist ein durchschaubarer, vom DFB angeordneter Versuch der Schadensbegrenzung. In Wahrheit beweist ihr Verhalten einmal mehr das taktisch-opportunistische Verhältnis gerade vieler Deutschtürken zu Deutschland:

Ihr Herz schlägt nationaltürkisch, deutscher Plastikfetzen hin oder her.

Gerald Grosz über die FPÖ – Eine Abrechnung…

Anstand, Charakter und Dankbarkeit – weit gefehlt im politischen Betrieb. Die Unmenschlichkeit, der menschenverachtende Zynismus wird sichtbar, wenn die politischen Parvenüs, also die in Mandatsehren gespülten qualifikationslosen Emporkömmlinge, mit Schaum vor dem Mund wie die Hyänen über ihren ehemaligen Übervater herfallen, ihn für gänzlich vogelfrei erklären, ihn auf Zuruf schuldig sprechen. Jene die Ehre, Treue und Zusammenhalt bei jeder Gelegenheit beschwören, doch nun öffentlich zeigen, dass sie nichts anderes sind, als eine hab- und machtgierige Räuberbande. Der Einfluss treibt sie an und sind sie doch nur selbst der Ausfluss von Wahlerfolgen eines einzigen Mannes gewesen, der ihnen ein Ein- und Auskommen, Macht und Titel beschert hat. Wertelose und wertlose Gestalten, ohne jeglichen Tiefgang und Intellekt, Karrieristen und Glücksritter.

Da schimpft der Spesenritter den Privilegienpensionisten einen Trottel, da tauchen aus dem Nirvana des politischen Elends die geringsten Kreaturen unter der Sonne auf, um ihre persönlichen Rechnungen zu begleichen. Schwindsüchtige Blutsäufer, blau angepinselte Wasserhydranten, Speichellecker und Mastdarmakrobaten die in unseren Städten ihre Schleimspur hinterlassen, HC gebrüllt haben und heute den Stab über ihren Mentor brechen. Jener, der ihnen Mandate erkämpfte, jener der sie überhaupt ans Licht der Öffentlichkeit brachte. Die vor Sippenhaftung nicht zurückschrecken, die ihren elenden Charakter der breiten Öffentlichkeit offenbaren. Ihr wollt gewählt werden und benehmt Euch wie die hungrigen Schweine am Trog? 15 Jahre lang, 365 Tage und 24 Stunden habt Ihr ihn durchs Land gejagt, damit er Euch fette Mandate verschafft und vor dem katastrophalen Absturz in der freien Wildbahn der Privatwirtschaft beschützt. Und heute ist Eure einzige Disziplin das Nachtreten. Das könnt Ihr.

Meine lieben Freunde! So gewinnt Ihr keinen einzigen Wähler mehr, ganz im Gegenteil. Nein, liebe Freiheitliche. Solange charakterlose Gaukler im feinen Tuch den Ton angeben, beliebig dem Relativismus frönen, werden Euch selbst noch die GrünInnen um die Ohren fliegen. Denn Gott verzeiht alles, nur die Dummheit nicht! Ihr, die Ihr mit unbewiesenen Dreck werft: Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.

Gauland und die Özuguz… eine unendliche Geschichte?

Groß war die Aufregung, als vor längerer Zeit Alexander Gauland sagte, man solle die damalige Integrationsministerin Aydan Özuguz nach Anatolien „entsorgen“. Die Formulierung, die vorher als unbedenklich durchging, z.B. bei Johannes Kahrs, SPD – der Merkel entsorgen wollte – wurde plötzlich zum Skandal aufgebauscht, unter anderem von Kahrs selbst.

Während die CDU sich gemeinsam mit der SPD sich vor Empörung überschlug, hat ein CDU-Mann jetzt eine neue Variante ins Spiel gebracht. Günter Wigbers, Bürgermeister der Samtgemeinde Sögel im Emsland und lange Jahre Pressesprecher, also mit ausgesuchten Formulierungen bestens vertraut, hat zwei Gemeinsamkeiten für Wölfe und die AfD in seinem Einzugsgebiet ausgemacht:

„Beide haben bei uns nichts verloren und gehören beseitigt.“

Vermutlich ist Wigbers ein Versuchsballon der CDU, der austesten soll, wie weit man in Bezug auf die AfD noch gehen kann und ob es Widerstand oder negative Begleiterscheinungen bei gesteigerter Drangsalierung der Partei geben wird. Der wohl eher zu erwartende johlende Beifall vom linken Mob für Wigbers Beseitigungspläne lässt Schlimmes für die Zukunft befürchten. Hetzjagden auf die AfD gibt es schon längst. Bald werden wohl die Ersten den Gulag fordern.

Spalter, Hetzer oder Tyrannen?

OK meine lieben Leser, es kommt im Endeffekt auf das gleiche hinaus…

Sie nennen uns Spalter und Hetzer, Angstmacher, Verführer, Rechtsextremisten! Jene, die die vom Volk gewählten Vertretungen die AfD permanent ausgrenzen, ihnen Plätze in Präsidien und Ausschüssen verweigern; jene, die AfD-Anträge aus Prinzip verwerfen, selbst dort, wo es um das Verbot „ziviler“ Arme terroristischer Vereinigungen wie z.B. der Antifa geht.

Sie werfen uns Frauenfeindlichkeit vor und bezeichnen eine Religion als zu Deutschland gehörend, in der die Frau die Einkauftaschen im Abstand von zwei Metern hinter dem Mann laufend schleppen muss; einer Religion, die Kinder zwangsverheiratet; deren Männer sich den Sex dann und sooft holen, wie sie ihn wollen. Sie nennen uns christen- und kirchenfeindlich, beschließen aber am laufenden Meter Gesetze, die christliche Werte miss-, ja gar verachten:

Abtreibung, Ehe für Alle, Auflösung des Familienbegriffs, Kooperation mit sozialistischen Parteien. Sie spucken, wie ich neulich hörte, gar Abgeordneten der AfD in den Gängen des Bundestags vor die Füße; sie warnen öffentlich vor uns Rechten, die wir den Begriff der Nation und des Volks für uns vereinnahmen würden – für sie selbst sind diese Begriffe freilich mittlerweile Unwerte geworden, die sie nur noch in Sonntagsreden verwenden und ihres Wesens beraubt haben.

Sie sprechen Kooperationsverbote auf Kommunalebene aus wie es die NSDAP vor 1933 mit Blick auf die SPD und das Zentrum tat; sie lassen zu, dass ausländische Kräfte (und wenn es auch nur Hollywood-Schauspieler sind), zu ihren Gunsten in Wahlkämpfe eingreifen; sie bejubeln Reden abgehalfterter singender Gröhler in Sportpalast-Diktion; sie verhätscheln den von der Türkei und aus Saudi-Arabien finanziell unterstützen Zentralrat der Muslime beim „Kampf gegen Rechts“.

Als sei es noch nicht genug, medienwirksam all das zu inszenieren und zuzulassen, lassen sie öffentlich darüber nachdenken, ob man als Mitglied einer demokratischen und vom Wähler legitimierten Partei Dienst als Beamter (nicht nur bei der Polizei) tun dürfe, ob man „ideologiefrei“ handeln könnte. Bei Mitgliedern der Linkspartei oder der Grünen hat noch nie jemand gefragt, ob sich entsprechend orientierte Beamte (z.B. bei ANTIFA- oder Greenpeace-Demos) objektiv verhalten würden.

Sie diskreditieren Lehrer und Lehrerinnen an deutschen Schulen, wenn ihre AfD-Mitgliedschaft öffentlich wird. (Diese würden doch gewiss ihre Schüler rassistisch indoktrinieren.) Sie „empfehlen“ Vermietern keine Wohnungen an AfG-Mitglieder zu vermieten, und bedrohen & attackieren Lokalbetreiber die der AfD einen Saal für ihre Kundgebungen überlässt.

Es steht zu vermuten, dass in den Framing- und Wording-Handbüchern von ARD und ZDF der Hinweis zu finden ist: „Wenn Sie in einer Talkrunde einem AfD-Politiker eine Frage stellen, beachten Sie bitte folgendes: 1. Verknüpfen Sie die Frage unbedingt mit einem Vorwurf oder einem aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat, damit die Zuschauer gleich einordnen können, dass sie ein braunes A… vor sich haben. 2. Spätestens 15 Sekunden nach Antwortbeginn unterbrechen Sie den Diskutanten zum ersten Mal; nach 30 Sekunden zum zweiten Mal; nach 45 Sekunden sagen Sie ihm, dass er nicht auf das geantwortet habe, was Stoßrichtung der Frage war;

falls die anderen an der Runde beteiligen nicht von sich aus für eine vergiftete Atmosphäre sorgen (deshalb sollte auch unbedingt immer ein Politiker der Grünen und/oder Linken anwesend sein), müssen Sie diesen Part übernehmen. 3. Der Redeanteil des AfD-Politikers darf nicht mehr als 5% der Sendezeit einnehmen, es sei denn, sie führen ein Einzelgespräch mit ihm. In diesem Fall ist er permanent mit Unterstellungen in den Fragen zu konfrontieren und ebenfalls regelmäßig zu unterbrechen“.

Wir sehen aber nicht nur in Talkrunden diese Ausgrenzungsstrategie. Systematisch wird in der Berichterstattung ausschließlich Negatives über AfD-Politiker berichtet. Interessant ist hier die Sprachreglung: Während bei anderen in Skandale verwickelten Politiker oder fragwürdigen Entscheidungen immer von „soll“ und „vermutlich“ gesprochen wird, steht hier die Nachricht immer als Fakt! Herr X von der SPD könnte ein A… sein!“ „Frau Y von der AfD ist ein A…!“ Gleiches gilt für Straftaten aus dem linken bzw. rechten Milieu.

Selbst die Kirchen mit ihrem Neutralitätsgebot beteiligen sich an der Verfolgung Nichtgesinnungskonformen. Nicht nur bei den übliche “Marsch gegen Rechts“-Veranstaltungen oder seinerzeit den „Licht aus am Dom“-Aktionen. Wer sich zur AfD bekennt, wer sich selbst als Rechts bezeichnet oder „identifiziert“ wurde, ist kein Christ! Wer kein Christ ist, hat in unseren Gemeinden und Vereinen nichts verloren.

Aus Laienräten werden Mitglieder mit Wissen der Priester gemobbt; Priester oder Bischöfe, die sich negativ zum Islam äußern – die auf Demos zu sehen waren, die als Rechts gelten – die sich zu AfD-Veranstaltungen einladen lassen, werden öffentlich gebrandmarkt und zur ebenso öffentlichen Reue verurteilt.

Während Kommunisten oder mit einem Konterfei des Mörders Che Guevara Bekleidete auf Katholiken- oder Kirchentagen öffentlich reden dürfen, während Vulven gemalt und Inzest-Legalisierung gefordert werden darf, wurde die Security beider Veranstaltungen angewiesen, dass Träger von AfD-Buttons oder Anstecknadeln einen Platzverweis erhalten.

Es mag einige Landstriche und Orte geben, wo das nicht so ist, aber: Man gehe in eine Kneipe und erkläre an der Theke: „Ich bin AfD-Wähler! Ich finde es nicht toll, wenn katholische Vereine zu Spenden für Moscheebauten aufrufen. Die Seenotrettung halte ich für reines Schleppertum; die Grünen sind getarnte Linksradikale. Die Klimawandel-Hysterie teile ich nicht!“. Das mache man auch noch in einem Umfeld, in dem man bekannt ist. Oder man sage den Arbeitskollegen, dass man heute Abend einen AfD-Stammtisch besuchen werde…

Bereits am nächsten Morgen wird man beim Bäcker gefragt, ob die Brötchen nicht noch etwas brauner sein dürften; auf der Straße verdeckt mit dem Hitler-Gruß und „Heil Höcke“ bedacht; im Kaninchenzüchter-Verein wird getuschelt, dass einer der Beisitzer Nazi sei.

Das Netz ist voll mit solchen Beispielen. Manche mögen auch schlicht erfunden sein, die überwiegende Zahl sind Tatsachenberichte. Da wird in der Schule vom Lehrer gefragt, ob „der XYZ, der für rechtsradikale Blogs schreibt, der gleiche ist, der Dich gezeugt hat“. Oder: „Ich weiß, dass hier jemand einen rechtsradikalen Vater hat. Dem muss ja nicht erzählt werden, dass wir zur FfF-Demo gehen. Oder vielleicht will die Schülerin ja gar nicht mitmarschieren? Wäre zwar nicht solidarisch, aber das ist ein freies Land! (Grinsen)“. Und dann beschwere man sich bei der Schulleitung. Das wird lustig!

Manches gäbe es noch zu berichten: Wie Wahlkampfhelfer beschnitten werden, Material zerstört; wie Angriffe auf Eigentum bzw. gar Leib und Leben von AfDlern heruntergespielt werden; wie man in sozialen Netzwerken primär das als Hass identifiziert, was von Rechts kommt; sei es nun tatsächliche widerwärtige Hassrede oder sachliche Erwiderung, die eine entsprechende nonkonforme Meinung zum Ausdruck bringt.

Wer Geschichte betrachtet, darf nicht nur das Ende sehen oder die dramatischen Höhepunkte. Er muss bis zu der Stelle zurück, wo eine Entwicklung begann.

Der Schlepperhorst und seine Machenschaften

In seinen letzten Tagen hat sich Horst Seehofer noch einmal um die eigene Achse gedreht und und macht sich bei allen Schleppern dieser Welt lieb Kind. Unterstützung für diese verantwortungslose Haltung kommt logischerweise von der EU:

Die EU-Kommission hat das Vorgehen von Seehofer gelobt und Kritik an den Plänen zurückgewiesen. EU-Flüchtlingskommissar Dimitris Avramopoulos sagte, Deutschland habe die Diskussion vorangetrieben: „Deutschland hat immer eine zentrale Rolle für Europa und für die Solidarität gespielt.“

Seehofer hatte sich im September auf Malta auf einen Verteilmechanismus für die afrikanischen „Bootsflüchtlinge“ auf der zentralen Mittelmeerroute verständigt. Deutschland will jeden vierten geretteten Migranten aufnehmen.

Gerade absurd ist es, wenn der Innenminister vor einer weiteren „Flutung“ Europas warnt und angesichts der steigenden Zahl von exotischen Invasoren auf den griechischen Inseln mehr Solidarität von den EU-Mitgliedern fordert. Selten so gelacht. Da kann er lange warten